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Die Konfirmation schliesst
die Unterrichtszeit der
Jugendlichen ab und gibt ihnen die
Gelegenheit, Gott
gegenüber ihren Glauben auszudrücken. Die
Kantonal-
kirche hat Aufnahmebedingungen für den
Konfirmandenunterricht festgelegt. Dazu gehören der
erfolgte
Besuch des Religionsunterrichtes und der
Jugendgottesdienste.
Das Kind sollte im Jahr, in dem es den Unterricht
beginnt, 15
Jahre alt sein. Eine Ausnahme bilden
diejenigen Kinder, welche
früh eingeschult wurden. Die
Anmeldungen werden im Religionsunterricht der
zweiten Oberstufe abgegeben und können
bei Nicht-
erfassung der Jugendlichen beim Pfarramt
bezogen
werden.
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