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Konfirmandenurkunde    Die Konfirmation schliesst die Unterrichtszeit der
    Jugendlichen ab und gibt ihnen die Gelegenheit, Gott
    gegenüber ihren Glauben auszudrücken. Die Kantonal-
    kirche hat Aufnahmebedingungen für den
    Konfirmandenunterricht festgelegt. Dazu gehören der 
    erfolgte Besuch des Religionsunterrichtes und der
    Jugendgottesdienste. 
    Das Kind sollte im Jahr, in dem es den Unterricht
    beginnt, 15 Jahre alt sein. Eine Ausnahme bilden
    diejenigen Kinder, welche früh eingeschult wurden. Die
    Anmeldungen werden im Religionsunterricht der 
    zweiten Oberstufe abgegeben und können bei Nicht-
    erfassung der Jugendlichen beim Pfarramt bezogen 
    werden.

  

Update: 30.07.2009